TEILNAHMEBEDINGUNGEN

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Anerkennung der Ordnung  im Güterbahnhof / Bad Homburg v.d.Höhe

1.)

Mit dem Betreten des Mädelsflohmarktes im Güterbahnhof / Bad Homburg v.d.Höhe am Tag der Veranstaltung, erkennt ihr unsere Allgemeinen Richtlinien an. Das Betreten des Güterbahnhof erfolgt auf eigene Gefahr.

2.)

Mädelsflohmarkt-Zeiten

Grundsätzlich müssen die Standplätze bis zum Flohmarktende eingehalten werden. Der Aufbau für Aussteller kann ab 8:30 Uhr erfolgen.
Bis spätestens 16:30 Uhr muss der Platz sauber verlassen werden.

3.)

Standplätze

Die Standplätze müssen so wie in der Reservierungsbestätigung eingenommen werden. Kleiderständermaße dürfen nicht überschritten werden!

4.)

Gebühren

Die Zahlung der Gebühren für den Verkaufsstand muss 1 Woche vor Termin / Veranstaltung auf das in der Bestätigungs-Email angegebene Konto überwiesen sein. Bei Stornierungen nach der Frist ( 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) ist der Teilnehmer verpflichtet für einen Ersatzteilnehmer zu sorgen; ansonsten muß die Gebühr bezahlt werden.

EVENTUELLE SONDERVEREINBARUNGEN MÜSSEN SCHRIFTLICH EINGEREICHT SEIN.

5.)

Standaufbau / Standabbau

Das Aufbauen von Ständen am Vorabend ist nicht möglich. Der Aufbau kann am Tag der Veranstaltung ab 8:30 Uhr erfolgen. Die Einweisung des Standplatzes wird soweit möglich in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht.

6.)

Anweisungen des Veranstalters

Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. DER MÄDELSFLOHMARKT ist eine private Veranstaltung.
Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht.
Verstöße gegen die Ordnung oder Störung des Flohmarktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen,die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.

7.)

Haftung bei Schäden

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im gesamten Veranstaltungsbereich, auch für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden haftet der Verursacher selbst.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.)

Müllbeseitigung

Jeder Verkäufer hat seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Anfallende Abfälle, Müll oder Verunreinigungen sind zu beseitigen und selbstständig zu entsorgen.

9.)

Verbotene Artikel

9a.)

Verkauf von Neuware darf 30 % des Gesamtvolumens nicht überschreiten. Bei Mißachtung muss die Verkäuferin ihren Stand räumen ohne Kostenerstattung

9B.)

Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:

• Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen
• Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen,Literatur
• Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt
• Lebensmittel
• Lebende Tiere
• Plagiaten, Raubkopien

10.)

Verbot von Glücksspielen und Spendensammlungen

Glückspiele sowie Spendensammlungen sind auf dem Flohmarkt grundsätzlich verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.

11.)

Gewerbliche Anbieter

Gewerbliche Verkäufer und das Anbieten von Waren (speziell Neuwaren) im gewerblichen Rahmen sind auf dem Flohmarkt nicht erwünscht.

12.)

Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren

Das Verkaufen und Anbieten von Waren von minderjährigen Anbietern (unter 18 Jahren)ist nicht erlaubt.

13.)

Werbung

Das Verteilen von Werbung ist im Güterbahnhof während des Mädelsflohmarktes ist nicht gestattet.

14.)

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser ordnungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend
eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.