Corona Regelungen Hessen

Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen

Aktuelle Corona-Regeln und
weiterführende Informationen

Die drei wichtigsten Gebote:

Abstand – Hygiene – Nachverfolgung

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern sollte möglichst überall eingehalten werden. Ausnahmen gelten für Gruppen von bis zu 10 Personen sowie in bestimmten Situationen, bei denen der nähere Kontakt nicht vermeidbar ist.

Neben dem Abstand gibt es sowohl allgemeine Hygieneregeln (Händewaschen, Lüften, Hust- und Niesregeln) als auch situationsspezifische Hygieneregeln. Diese sind teilweise durch die Landesregierung als Mindestanforderung vorgegeben, es können aber – zum Beispiel beim Frisörbesuch – weitere Hygieneregeln der jeweiligen Verbände, Berufsgenossenschaften, Innungen, Kammern u. ä. vorgeschrieben werden. Daher gilt: Informieren Sie sich am besten direkt beim Geschäft, der Einrichtung oder dem Dienstleister, welche Hygieneregeln gelten.

Da Ansteckungen nicht immer zu verhindern sind, ist es sehr wichtig, dass bei einer nachgewiesenen Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgt werden können, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Daher gibt es für bestimmte Situationen und Veranstaltungen die Pflicht, die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu dokumentieren, um sie bei Bedarf an das Gesundheitsamt weitergeben zu können. Auch die Nutzung der Corona-Warn-App hilft bei der Nachverfolgung und schnellen Unterbrechung von Infektionsketten.

Kontaktbeschränkungen:

Wen darf ich treffen?

Es dürfen sich Gruppen von maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen – unerheblich, aus wie vielen verschiedenen Hausständen sie stammen, oder wie bisher die Angehörigen zweier Hausstände. Bei privaten Zusammenkünften entfällt die bisherige Begrenzung auf einen engen privaten Kreis. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben gleichwohl aufgerufen, auch im häuslichen Bereich eigenverantwortlich auf eine Begrenzung ihrer persönlichen Kontakte zu achten. In Geschäften, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräumen, Gaststätten muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Private Veranstaltungen:

Darf ich Familienfeiern oder Hochzeiten feiern?

Private Veranstaltungen mit mehreren Personen sind grundsätzlich möglich. Bei Zusammenkünften im privaten Bereich (z. B. Wohnung, Garten) wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern empfohlen. Größere Zusammenkünfte, bei denen aufgrund der Zahl der teilnehmenden Personen sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, unterliegen als private Veranstaltungen den folgenden bisherigen Voraussetzungen für Veranstaltungen:

  • Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und es muss Aushänge zu Abstands- und Hygieneregeln geben.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sichergestellt werden, sofern keine Trennvorrichtungen aufgestellt sind. Die Personenanzahl ist entsprechend anhand der Quadratmeter des Veranstaltungsortes zu begrenzen: jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Persönliche Nahkontakte (zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmungen) sollten vermieden werden.
  • Hygieneregeln (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette) sollten eingehalten werden.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nur getragen werden, wenn es im Einzelfall notwendig ist.
  • Die Veranstaltungsräume sollten regelmäßig intensiv gelüftet werden, Veranstaltungen im Freien sollten bevorzugt werden.
  • Maximal 250 Personen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Es muss eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt werden.
  • Die Einhaltung der vorangegangenen Regelungen durch alle Teilnehmenden muss zu jeder Zeit gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt der Veranstalter/Gastgeber.